Geschlechtergerechte Texte sind eindeutig und klar

Texte, in denen die männlichen und die weiblichen Personenbezeichnungen verwendet werden, sind eindeutig, denn sie benennen all das, was sie auch tatsächlich benennen wollen. Im Unterschied dazu lassen Texte, in denen nur männliche Personenbezeichnungen verwendet werden, die Leserinnen und Leser im Unklaren darüber, ob einer Gruppe tatsächlich nur Männer oder auch Frauen angehören. So kann der folgende Satz auf drei verschiedene Arten interpretiert werden:

In der kommenden Ausgabe stellen wir Ihnen die neu gewählten Nationalräte des Kantons Zürich vor.

1. Alle neuen Nationalratsmitglieder aus dem Kanton Zürich sind Männer.

2. Unter den Neugewählten sind Männer und Frauen, aber es sollen nur die Männer vorgestellt werden.

3. Es handelt sich um Frauen und Männer, aber es wird nur die männliche Form verwendet; die Nationalrätinnen sind mitgemeint.

Werden im betreffenden Text konsequent Männer mit männlichen Formen bezeichnet und Frauen mit weiblichen, so ist klar, dass mit dem Beispielsatz tatsächlich nur Männer gemeint sind. Wird hingegen, wie in der dritten Lesart, Nationalräte als generisches Maskulinum verwendet, so müssen sich die Frauen – im Gegensatz zu den Männern – in jedem Einzelfall fragen, ob sie nun tatsächlich mitgemeint sind oder nicht.

Quelle: www.bk.admin.ch Schweizerische Bundeskanzlei, in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

 

 

 

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