KEIN höheres Strafmass bei sexuellen Handlungen mit Kindern! Ich bin total enttäuscht von der bundesrätlichen Ablehnung und Begründung des Postulates “Erhöhung des Strafmasses bei sexuellen Handlungen mit Kinder”
“Gerade im Vergleich zur qualifizierten sexuellen Nötigung resp. Vergewaltigung erscheint dem Bundesrat die angeregte Mindeststrafe als unverhältnismässig. Ohne sexuelle Handlungen mit Kindern beschönigen zu wollen, muss bedacht werden, dass darunter bereits ein einzelner Zungenkuss fallen kann. Eine derart hohe Mindeststrafe würde zu einer unangemessenen Einschränkung des richterlichen Ermessens führen, die es nicht mehr erlauben würde, sämtliche Strafzumessungsfaktoren adäquat zu berücksichtigen und somit jedem Einzelfall gerecht zu werden.”
Was soll das für eine Begründung sein? Es gäbe sicher auch Lösungen dies zur Regeln, und so wie das heute läuft, wird überhaupt nicht in jedem Einzelfall gerecht gehandelt! Man sollte nie vergessen, dass die Opfer oft ihr ganzes Leben lang an den Folgen leiden. Hier gibts den ganzen Text zu lesen!






Auch “ein einzelner Zungenkuss” ZWISCHEN ERWACHSENEN UND KINDERN gehört sich nicht und darf somit nicht toleriert werden.
Typisch für unsere Männerjustiz fallen mir die Worte auf “…EINSCHRÄNKUNG DES RICHTERLICHEN ERMESSENS…”. DAS darf doch nicht sein. Auf keinen Fall! Die hochehrenwerten Richter lassen sich schliesslich nicht das letzte Wort nehmen! Wo kämen wir denn da hin?!
Das Ganze ist schlicht zum Heulen. Ist hier das letzte Wort schon gesprochen?