Mütter geniessen am Arbeitsplatz besonderen Schutz.
Kündigungsschutz:
Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht kündigen. Ausnahme: Diese Regelung gilt nicht während der Probezeit.
Arbeitsbedingungen:
Die Arbeit darf die Gesundheit von werdender Mutter und Kind nicht beeinträchtigen. Hierzu gibt es eine Vielzahl besonderer Schutzbestimmungen, etwa das Verbot gefährlicher Arbeit oder von Überstunden.
Familienpflichten:
Eltern von Kindern unter 15 Jahren dürfen der Arbeit gegen Vorlage eines Arztzeugnisses bis zu je drei Tage pro Fall fernbleiben, um für erkrankte Kinder zu sorgen.
Diskriminierungsverbot:
Arbeitgeber dürfen Angestellte in keiner Weise wegen ihres Geschlechts benachteiligen. Dies gilt bei Frauen insbesondere auch in Bezug auf Schwangerschaft. Um sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen, gibt es kantonale Schlichtungsstellen.
Quelle: Beobachter





